Norm
UN - Übk über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtIIRechtssatz
Das Erfordernis der schriftlichen Schiedsgerichtsvereinbarung ist nicht erfüllt, wenn in einem von beiden Vertragsteilen unterfertigten Kaufvertrag ganz allgemein auf ein Vertragsformular hingewiesen wird, das eine Schiedsgerichtsklausel enthält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0045404Dokumentnummer
JJR_19660518_OGH0002_0030OB00058_6600000_001