RS OGH 1966/5/25 3Ob54/66

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Veröffentlicht am 25.05.1966
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Norm

ABGB §1002

Rechtssatz

Haben die übrigen Gesellschafter einer GmbH einen Bestandvertrag genehmigt, den der allein vertretungsbefugte Geschäftsführer und Gesellschafter mit sich als Hauseigentümer abgeschlossen hat, so liegt kein Fall des unzulässigen Selbstkontrahierens vor; der Bestandvertrag ist zufolge der nachträglichen Genehmigung rechtswirksam.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 54/66
    Entscheidungstext OGH 25.05.1966 3 Ob 54/66
    Veröff: MietSlg 18121

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0025309

Dokumentnummer

JJR_19660525_OGH0002_0030OB00054_6600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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