Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Wenn der Rechtsanwalt mit der Zahlung in Form eines Treuhanderlages nicht einverstanden hievon sogleich zu verständigen. Die Nichtverständigung und Exekutionsführung bildet eine Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0056353Dokumentnummer
JJR_19660606_OGH0002_000BKD00020_6600000_002