Norm
AußStrG §14 B3Rechtssatz
Zur Frage, wie weit der Mutter eine Beschäftigung im Hinblick auf die ihr zukommende Pflege der Kinder zugemutet und mit welchem Betrag sie daher vor dem subsidiär verpflichteten väterlichen Großvater zur Unterhaltsleistung für die Kinder herangezogen werden kann, ist bei der Festsetzung des vom väterlichen Großvater für die Kinder zu leistenden Unterhaltes eine Bemessungsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0104884Dokumentnummer
JJR_19660607_OGH0002_0080OB00160_6600000_001