Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Unfall zwischen zwei Personenkraftwagen auf einer nur 2,2 Meter breiten eisglatten Straße. Beide Fahrzeuge treffen sich mit je ca fünfzehn bis zwanzig km/h Geschwindigkeit in einer Kurve. Der Beklagte hat vorher gehupt und der Kläger nicht. Der bergauffahrende (zehn Prozent) Kläger gibt Gas, um eine Ausweichstelle zu erreichen; der (bergabfahrende) Beklagte bremst. Beide Fahrzeuge prallen mit geringer Restgeschwindigkeit aneinander. Verstoß beider Fahrzeuge gegen § 10 Abs 2 StVO. Der Kläger hätte außerdem hupen müssen (§ 22 Abs 1 StVO). Verschuldensteilung 1 : 3 zu Lasten des Klägers.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw Kfz, %European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0027362Dokumentnummer
JJR_19660610_OGH0002_0020OB00154_6600000_001