Norm
StVO §20 Abs1 IA4Rechtssatz
Der Lenker eines unbeladenen Lastkraftwagenzuges, der vor einer Fahrbahnenge nicht rechtzeitig und gleichbleibend seine Geschwindigkeit herabsetzt, sondern bei Erkennen eines Gegenfahrzeuges abrupt bremst, wodurch der Anhänger aus der Spur ausbricht, handelt fahrlässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0074587Dokumentnummer
JJR_19660614_OGH0002_0110OS00056_6600000_001