Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
1.) Wenn eine gewisse Flüchtigkeit bei Durchführung eines Substitutionsauftrages vorliegt, so muß dies für die disziplinäre Beurteilung der Angelegenheit nicht entscheidend sein.
2.) Es kann keine Berufspflichtenverletzung bilden, wenn ein Rechtsanwalt in einer zweifelhaften Situation den vorsichtigeren und skeptischeren Standpunkt vertritt (Klagsrückziehung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0055884Dokumentnummer
JJR_19660620_OGH0002_000BKD00005_6600000_001