RS OGH 1966/6/28 8Ob181/66

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Veröffentlicht am 28.06.1966
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Norm

ZPO §482 Abs2 B1

Rechtssatz

War eine Frage bereits Gegenstand des Verfahrens in erster Instanz und wartet das Berufungsgericht, statt das Verfahren in diesem Belange zu ergänzen, den Ausgang des über die Gültigkeit eines Liegenschaftskaufes anhängigen Rechtsstreites ab und verwertet es sodann das Ergebnis dieses Rechtsstreites, so kann darin kein Verstoß gegen das Neuerungsverbot erblickt werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 181/66
    Entscheidungstext OGH 28.06.1966 8 Ob 181/66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0042017

Dokumentnummer

JJR_19660628_OGH0002_0080OB00181_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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