Norm
StVO §20 Abs1 IA11Rechtssatz
Auf einer stark befahrenen Ausfallsstraße ist im Falle einer Lücke des Gegenverkehrs damit zu rechnen, daß Fußgänger die Straße überqueren, und der Sichtbehinderung durch ein vorausfahrendes, nach links einbiegendes Fahrzeug, durch Herabminderung der Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft Rechnung zu tragen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0074719Dokumentnummer
JJR_19660630_OGH0002_0110OS00058_6600000_001