RS OGH 1966/6/30 11Os58/66

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Veröffentlicht am 30.06.1966
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Norm

StVO §20 Abs1 IA11

Rechtssatz

Auf einer stark befahrenen Ausfallsstraße ist im Falle einer Lücke des Gegenverkehrs damit zu rechnen, daß Fußgänger die Straße überqueren, und der Sichtbehinderung durch ein vorausfahrendes, nach links einbiegendes Fahrzeug, durch Herabminderung der Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft Rechnung zu tragen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 58/66
    Entscheidungstext OGH 30.06.1966 11 Os 58/66

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0074719

Dokumentnummer

JJR_19660630_OGH0002_0110OS00058_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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