Norm
EheG §49 A1aRechtssatz
Wenn die Ehegattin die Kosten des von der Tochter bestellten Privatdetektivs und auch die Anwaltskosten eines Unterhaltsprozesses, den die Tochter gegen den Vater angestrengt hatte, bezahlt, ist dies eine schwere Eheverfehlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0056039Dokumentnummer
JJR_19660705_OGH0002_0080OB00188_6600000_001