Norm
StPO §228Rechtssatz
Eine nicht vom Vorsitzenden des Schöffensenates veranlaßte, irrtümlich auf einer automatischen Signalanlage aufscheinende Anzeige, daß Ausschluß der Öffentlichkeit bestehe, verletzt die Bestimmung des § 228 StPO nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0098141Dokumentnummer
JJR_19660715_OGH0002_0090OS00118_6600000_001