Norm
ABGB §1157Rechtssatz
Der Arbeitgeber der privaten Wirtschaft hat kraft Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber dafür einzustehen, daß ein Lastkraftwagen, mit dessen Führung der Arbeitnehmer betraut ist, ausreichend gegen Haftpflicht versichert ist. Eine ausreichende Versicherung in diesem Sinne stellt grundsätzlich eine Versicherung mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme dar.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1966:RS0104378Dokumentnummer
JJR_19660809_AUSL000_001AZR00473_6500000_001