RS OGH 1966/8/17 7Ob131/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.08.1966
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Norm

ABGB §881 IA
WEG 1948 §1
WEG 1975 §23 Abs1

Rechtssatz

Hat der Liegenschaftseigentümer einem anderen das Recht eingeräumt, freiwerdende Anwartschaftsrechte auf geplante Wohnungen an Dritte zu vergeben, so ist der verpflichtet, den Personen, denen dieser ein freigewordenes Anwartschaftsrecht auf eine Eigentumswohnung übertragen hat, Wohnungseigentum zu verschaffen. Bei diesem Vertragsverhältnis handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 131/66
    Entscheidungstext OGH 17.08.1966 7 Ob 131/66
    Veröff: MietSlg 18087

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0023762

Dokumentnummer

JJR_19660817_OGH0002_0070OB00131_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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