Norm
GmbHG §40 Abs2Rechtssatz
Die Frist für die Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses der Gesellschafter beginnt mit dem Tage der Eintragung des Beschlusses in das Protokollbuch. Sie ist ein von Amts wegen wahrzunehmende Präklusivfrist. Die Klage muß innerhalb der Frist bei Gericht eingelangt sein. Der Fristenlauf ist unabhängig von der Übersendung einer Abschrift des gefaßten Beschlusses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0060020Dokumentnummer
JJR_19660901_OGH0002_0060OB00218_6600000_001