Norm
MG §19 Abs2 Z5 A1Rechtssatz
Kein Eigenbedarf, wenn der Kläger dadurch wohnversorgt ist, daß er bei seiner Mutter lebt, die bisher noch gar nicht verlangt hat, daß er ihre Wohnung räume. Es ist nicht Sache des Beklagten nachzuweisen, daß der Kläger wohnversorgt und nicht selbsterhaltungsfähig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0067736Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008