RS OGH 1966/9/6 8Ob232/66, 1Ob593/86

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Veröffentlicht am 06.09.1966
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Norm

MG §19 Abs2 Z11 D1
MRG §14 Abs3
MRG §30 Abs2 Z5 C

Rechtssatz

Gerade die Tatsache, daß der Eintrittsberechtigte sich im Falle der Aufrechterhaltung der Kündigung ein Untermietzimmer besorgen müßte, beweist sein Wohnbedürfnis in der aufgekündigten Wohnung (MietSlg 5916).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0068408

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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