Norm
ABGB §1325 D7Rechtssatz
Zur Frage der Berücksichtigung des Hilflosenzuschusses bei Berechnung des Verdienstentganges (Der Kläger hat eine Abgeltung der auf die unfallskausale Hilflosigkeit zurückzuführenden Vermehrung seiner Bedürfnisse nicht begehrt; damit hat er aber vorweg berücksichtigt, daß zufolge der Legalzession des § 332 ASVG nur der Sozialversicherungsträger legitimiert ist, einen derartigen Ersatzanspruch gegen den Beklagten geltend zu machen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0031409Dokumentnummer
JJR_19660908_OGH0002_0020OB00129_6600000_002