Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Ein Rechtsanwalt, der eine Verwaltungsvorschrift übertreten hat, die der Sicherheit des Verkehrs dient, aber kein Verhalten an den Tag gelegt hat, welches als Diskriminierung des Anwaltsstandes angesehen werden könnte, ist freizusprechen. So etwa bei Fahren ohne Führerschein (Verurteilung durch Verwaltungsbehörde) ohne erschwerende Umstände.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0055916Dokumentnummer
JJR_19660912_OGH0002_000BKD00033_6600000_001