RS OGH 1966/9/12 Bkd10/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1966
beobachten
merken

Norm

DSt 1872 §59

Rechtssatz

Ein Wiederaufnahmsantrag des suspendierten Rechtsanwalts ist an keine Frist gebunden. Ein neues Beweismittel kann auch dann zur Begründung eines Wiederaufnahmeantrages verwendet werden, wenn es dem Wiederaufnahmsbewerber schon bekannt war, als das Verfahren, das wiederaufgenommen werden soll, lief.

Entscheidungstexte

  • Bkd 10/66
    Entscheidungstext OGH 12.09.1966 Bkd 10/66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0056167

Dokumentnummer

JJR_19660912_OGH0002_000BKD00010_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten