Norm
ABGB §472Rechtssatz
Das Recht, die Dachlawinen - den gefallenen Schnee - vom Dach des eigenen Hauses auf das Nachbargrundstück abgehen zu lassen, kann als Dienstbarkeit nicht entstehen, weil eine solche Dienstbarkeit mit dem Grundsatz nicht in Einklang zu bringen wäre, dass die Eigentümer des dienenden Gutes nicht zu einem Tun - Wegräumen des abgegangenen Schnees - veranlasst werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0011543Dokumentnummer
JJR_19660913_OGH0002_0080OB00220_6600000_001