Norm
ABGB §1151 IARechtssatz
Der sogenannte "freie Vertreter" ist ein zwischen dem Handelsvertreter und dem Angestellten liegender Typus. Daher haben die gleichlaufenden Vorschriften des Angestelltengesetzes und des Handelsvertretergesetzes über Kündigungsfrist und Schadenersatzpflicht auf sie Anwendung zu finden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
selbständiger Agent, Handelsagent, Provision, Vermittlung, Dienstvertrag, AuflösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0028916Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.05.2016