Norm
ABGB §297aRechtssatz
Werden unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Maschinen mit einer Liegenschaft in Verbindung gebracht, ohne daß die im § 297a ABGB vorgesehene Anmerkung eingetragen worden wäre, so kann der Verkäufer nach Schätzung und Beschreibung der Liegenschaft und des Zubehörs der Exekution durch Zwangsversteigerung nicht mehr widersprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0000747Dokumentnummer
JJR_19660914_OGH0002_0030OB00093_6600000_001