Norm
ZPO §235 ERechtssatz
Die Einschränkung des Klagebegehrens, die in jeder Lage des Verfahrens ohne Zustimmung des Gegners zulässig und nicht als eine Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht aufzufassen ist, rechtfertigt nicht die Fällung eines Verzichtsurteiles über den durch die Einschränkung fortgefallenen Anspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0039593Dokumentnummer
JJR_19660915_OGH0002_0050OB00216_6600000_001