Norm
EO §7 Bb1Rechtssatz
Ist im Titel vom "monatlichen Nettogehalt" die Rede, dann ist im Einzelfall zu klären, welche Bezüge dazuzurechnen sind; es kann nicht das gesamte Nettoeinkommen der Berechnung zu Grunde gelegt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0000612Dokumentnummer
JJR_19660921_OGH0002_0030OB00068_6600000_001