Norm
StPO §285a Z2Rechtssatz
Wäre die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß dem § 285 a Z 2 StPO schon vom Erstgericht zurückzuweisen gewesen, wurde sie aber doch dem OGH vorgelegt, so übermittelt dieser nach Zurückweisung eines gleichzeitig gegen das angefochtene Urteil ergriffenen Einspruches im Sinne des § 427 Abs 3 StPO und der Nichtigkeitsbeschwerde die Akten dem an sich zuständigen Gerichtshof II.Instanz zur Entscheidung über eine vorliegende Berufung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0100193Dokumentnummer
JJR_19660928_OGH0002_0120OS00143_6600000_001