RS OGH 1966/9/28 12Os143/66, 10Os17/68 (10Os18/68), 11Os168/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1966
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Norm

StPO §285a Z2
StPO §285d Abs1 Z1
StPO §296
StPO §427 Abs3 B

Rechtssatz

Wäre die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß dem § 285 a Z 2 StPO schon vom Erstgericht zurückzuweisen gewesen, wurde sie aber doch dem OGH vorgelegt, so übermittelt dieser nach Zurückweisung eines gleichzeitig gegen das angefochtene Urteil ergriffenen Einspruches im Sinne des § 427 Abs 3 StPO und der Nichtigkeitsbeschwerde die Akten dem an sich zuständigen Gerichtshof II.Instanz zur Entscheidung über eine vorliegende Berufung.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 143/66
    Entscheidungstext OGH 28.09.1966 12 Os 143/66
  • 10 Os 17/68
    Entscheidungstext OGH 07.06.1968 10 Os 17/68
  • 11 Os 168/76
    Entscheidungstext OGH 03.12.1976 11 Os 168/76
    nur: Übermittelt dieser nach Zurückweisung eines gleichzeitig gegen das angefochtene Urteil ergriffenen Einspruches im Sinne des § 427 Abs 3 StPO und der Nichtigkeitsbeschwerde die Akten dem an sich zuständigen Gerichtshof II.Instanz zur Entscheidung über eine vorliegende Berufung. (T1) Beisatz: Hier: Einspruch, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung verspätet. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0100193

Dokumentnummer

JJR_19660928_OGH0002_0120OS00143_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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