RS OGH 1966/9/28 3Ob105/66

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Veröffentlicht am 28.09.1966
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Norm

EO §328

Rechtssatz

Nach dieser Gesetzesstelle kann auch zur Begründung eines zwangsweisen Pfandrechts vorgegangen werden; es ist jedoch nach Pfändung und Überweisung des Übertragungsanspruches die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Verpflichteten erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0004319

Dokumentnummer

JJR_19660928_OGH0002_0030OB00105_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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