RS OGH 1966/10/4 4Ob53/66

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Veröffentlicht am 04.10.1966
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Norm

JN §20 Z5

Rechtssatz

Die Teilnahme an der Erlassung des aufgehobenen Urteils schließt den Richter nicht von der Teilnahme an der Erlassung des Beschlusses aus, womit ein Rechtsmittel gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes, an dem jener nicht teilgenommen hat, zurückgewiesen wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 53/66
    Entscheidungstext OGH 04.10.1966 4 Ob 53/66
    Veröff: Arb 8294

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0045969

Dokumentnummer

JJR_19661004_OGH0002_0040OB00053_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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