Norm
JN §20 Z5Rechtssatz
Die Teilnahme an der Erlassung des aufgehobenen Urteils schließt den Richter nicht von der Teilnahme an der Erlassung des Beschlusses aus, womit ein Rechtsmittel gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes, an dem jener nicht teilgenommen hat, zurückgewiesen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0045969Dokumentnummer
JJR_19661004_OGH0002_0040OB00053_6600000_001