- 2 Ob 187/66
Entscheidungstext OGH 06.10.1966 2 Ob 187/66
- 2 Ob 142/67
Entscheidungstext OGH 28.04.1967 2 Ob 142/67
Zweiter Rechtsgang zu 2 Ob 187/66
- 3 Ob 127/73
Entscheidungstext OGH 25.09.1973 3 Ob 127/73
Beisatz: Hier: Verbunden mit Pflegevertrag (ausführliche Begründung). (T1)
Veröff: EvBl 1974/50 S 125 = MietSlg 25040 = JBl 1974,618; hiezu Mayerhofer JBl 1974,593
- 6 Ob 597/79
Entscheidungstext OGH 06.06.1979 6 Ob 597/79
Auch; Beisatz: Wenigstens auf Dauer einer Ehe (dritter Personen) eingeräumtes Wohnungsgebrauchsrecht. (T2)
- 5 Ob 574/79
Entscheidungstext OGH 12.06.1979 5 Ob 574/79
- 5 Ob 51/83
Entscheidungstext OGH 04.10.1983 5 Ob 51/83
Auch; Beisatz: Hier: Dauerrechtsverhältnis des Fruchtgenusses wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen. (T3)
- 1 Ob 501/85
Entscheidungstext OGH 29.01.1985 1 Ob 501/85
- 8 Ob 573/86
Entscheidungstext OGH 09.10.1986 8 Ob 573/86
Veröff: SZ 59/165 = MietSlg 38/40
- 3 Ob 550/89
- 7 Ob 617/90
- 4 Ob 532/91
Veröff: NZ 1992,112 = JBl 1992,187
- 6 Ob 580/81
Entscheidungstext OGH 06.02.1992 6 Ob 580/81
- 7 Ob 547/95
Beisatz: Die Auflösung von Wohnungsrechten kann aber wegen der starken dinglichen Bindung nur "äußerstes Notventil" sein. Die für die Auflösung in Betracht kommenden Gründe müssen ein noch größeres Gewicht haben als jene, die für die Auflösung von Dauerschuldverhältnissen genügen. Zur Auflösung des Vertrags ist jedoch nur derjenige berechtigt, der für das Auftreten des Auflösungsgrundes nicht allein oder überwiegend verantwortlich ist. (T4)
- 9 Ob 2100/96f
Entscheidungstext OGH 13.11.1996 9 Ob 2100/96f
Auch; Beis wie T4
- 1 Ob 2392/96p
Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 2392/96p
Auch
- 6 Ob 48/99y
Vgl auch
- 6 Ob 135/99t
Vgl auch; Beisatz: Hier: Aufhebung der Lebensgemeinschaft. (T5)
Beisatz: Der Kläger kann von der Beklagten nicht bereicherungsrechtlich vollen Ersatz für seine Geld- und Arbeitsleistungen verlangen und gleichzeitig sein lebenslanges Wohnrecht behalten. Kann ein Auflösungsgrund bejaht werden, ist eine Rückabwicklung nach
§ 1435 ABGB wegen nachträglichen Wegfalls des Leistungsgrundes möglich. (T6)
- 4 Ob 189/99v
Vgl auch; Beis wie T4 nur: Die Auflösung von Wohnungsrechten kann aber wegen der starken dinglichen Bindung nur "äußerstes Notventil" sein. Die für die Auflösung in Betracht kommenden Gründe müssen ein noch größeres Gewicht haben als jene, die für die Auflösung von Dauerschuldverhältnissen genügen. (T7)
- 9 Ob 233/01g
Beis wie T3; Beis wie T7
- 7 Ob 287/02k
Vgl auch; Beisatz: Im Fall einer dinglichen Bindung kommen nur besonders wichtige Gründe in Frage. (T8)
- 9 Ob 16/08f
Vgl auch; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Zur Auflösung eines verbücherten Fruchtgenussvertrags zwischen einem Liegenschaftseigentümer und einem Verein, der seinen Mitgliedern nach einem Timesharing-Modell langfristig gesicherte Ferienwohnrechte verschafft. (T9)
Bem: Siehe dazu auch
RS0124301. (T10)
Veröff: SZ 2008/145
- 10 Ob 68/08k
Auch
- 3 Ob 129/09f
Vgl
- 5 Ob 220/09b
Vgl; Beis wie T7; Beisatz: Dass der Wegfall der Vertrauensbasis dazu berechtigt, ein Dauerschuldverhältnis aufzulösen, setzt voraus, dass ein Bezug zum konkreten Dauerschuldverhältnis besteht. (T11)
Bem: Hier: Problematisches Eltern-Kind-Verhältnis kein wichtiger Grund für die Auflösung eines Wohnrechts. (T12)
- 7 Ob 45/10h
- 10 Ob 42/11s
Vgl auch
- 5 Ob 109/11g
Vgl; Beis ähnlich wie T4; Beis ähnlich wie T7; Beis ähnlich wie T8
- 4 Ob 198/13s
Entscheidungstext OGH 19.11.2013 4 Ob 198/13s
Auch; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Mord am Eigentümer. (T13)
- 1 Ob 210/15m
Entscheidungstext OGH 24.11.2015 1 Ob 210/15m
Auch; Beis wie T4
- 4 Ob 99/16m
Entscheidungstext OGH 24.05.2016 4 Ob 99/16m
Beis wie T3; Beis wie T4; Beis wie T5; Beis wie T7
- 3 Ob 173/20t
Beis wie T3
- 4 Ob 113/21b
Vgl; Beis wie T4; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Umso mehr ist in einem solchen Fall eine Teilkündigung möglich. (T14)