Norm
PatG §163 Abs2Rechtssatz
Ausreichende Substantiierung eines Feststellungsantrages. Die mit dem Feststellungsantrag vorgelegte Beschreibung muß so weit bestimmte Angaben enthalten, daß damit ein Vergleich mit dem durch das Patent geschützten Verfahren in der Richtung möglich ist, ob die wesentlichen Merkmale der Patentansprüche auch in der Beschreibung zum Feststellungsgegenstand zu finden sind.
Veröff: PBl 1967,159 = ÖBl 1967,78
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OPM0002:1966:RS0105367Dokumentnummer
JJR_19661012_OPM0002_0000OP00012_6500000_001