Vgl; Beisatz: Im Zweifel wird durch die Überlassung weiterer Räume an einen Mieter während eines Bestandverhältnisses auch kein Prekarium begründet, sondern dann, wenn der Vermieter nicht ausdrücklich klargestellt hat, dass es sich nur um eine jederzeit widerrufbare Benützungsüberlassung handle, der Mietvertrag entsprechend ausgedehnt. (T2) Bem: Hier: Abstellraum. (T3)