Norm
EheG §49 BRechtssatz
Auch das Verhalten des Ehegatten zwischen der Zerrüttung der Ehe und der Scheidung ist nicht bedeutungslos, weshalb auch nach Zerrüttung der Ehe begangene Eheverfehlungen für den Ausspruch des Verschuldens maßgebend sein können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0056931Dokumentnummer
JJR_19661019_OGH0002_0020OB00192_6600000_001