RS OGH 1966/10/19 2Ob192/66, 6Ob273/68, 6Ob82/69, 4Ob534/73, 7Ob536/81, 1Ob540/81, 5Ob685/82, 7Ob511

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Veröffentlicht am 19.10.1966
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Norm

EheG §49 B

Rechtssatz

Auch das Verhalten des Ehegatten zwischen der Zerrüttung der Ehe und der Scheidung ist nicht bedeutungslos, weshalb auch nach Zerrüttung der Ehe begangene Eheverfehlungen für den Ausspruch des Verschuldens maßgebend sein können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0056931

Dokumentnummer

JJR_19661019_OGH0002_0020OB00192_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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