RS OGH 1966/10/19 3Ob124/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1966
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Norm

EO §74

Rechtssatz

Wenn die betreibende Partei einem Einstellungsantrag der verpflichteten Partei widerspricht, sind der obsiegenden verpflichteten Partei die Kosten des darüber abgeführten Verfahrens nach den Grundsätzen der ZPO zuzuerkennen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0002183

Dokumentnummer

JJR_19661019_OGH0002_0030OB00124_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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