Norm
ABGB §508Rechtssatz
Zur Erhaltungspflicht nach § 508 ABGB bei einem Übergabsvertrag, der auch ein Wohnungsrecht und Gebrauchsrecht zum Gegenstand hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0011803Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2010