RS OGH 1966/11/3 5Ob318/66, 5Ob189/69

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Veröffentlicht am 03.11.1966
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Norm

ABGB §1299 A1
ABGB §1299 C

Rechtssatz

Ist ein pflichtwidriges Verhalten des beklagten Rechtsanwaltes infolge Unterlassung einer ihm aufgetragenen Exekutionsführung festgestellt, dann ist es Sache des Beklagten, die mangelnde Kausalität seines Verhaltens für die Nichteinbringung der betreffenden Forderung nachzuweisen und sich dadurch zu entlasten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0026312

Dokumentnummer

JJR_19661103_OGH0002_0050OB00318_6600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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