Norm
ABGB §1327 fRechtssatz
Einnahmen aus der Vermietung eines wegen des Todes des Familienvaters nicht mehr für Familienzwecke benützten Zimmers sind bei der Vorteilsausgleichung nicht zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0031576Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.08.2018