Norm
ABGB §608Rechtssatz
Der Nacherbe ist nicht Erbe des Vorerben, sondern Erbe des die Nacherbschaft anordnenden Testators. Eine im Verlassenschaftsverfahren über den Substitutionsnachlaß abgegebene Erbserklärung auf Grund des Gesetzes oder einer letztwilligen Verfügung des Vorerben kann daher nicht zur Einantwortung des Substitutionsnachlasses führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0012538Dokumentnummer
JJR_19661115_OGH0002_0080OB00316_6600000_001