Norm
StVO §20 Abs1 IB1Rechtssatz
1) Der Umstand, daß eine Freilandstraße an einem Bauerngehöft vorbeiführt und sich einem Ortsanfang nähert, verpflichtet allein noch nicht zur Herabsetzung der ansonst zulässigen höheren Geschwindigkeit.
2) Das Auftauchen einer Kuh auf der Fahrbahn verpflichtet den Fahrer zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit, in der Regel auch zur Herabsetzung seiner Geschwindigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0074831Dokumentnummer
JJR_19661117_OGH0002_0110OS00165_6600000_001