Norm
ABGB §1304 BIIcRechtssatz
Ein Personenkraftwagenfahrer, der zur Vermeidung eines Unfalles die Möglichkeit einer Notbremsung oder des Linksausweichens (in der Erwartung, der Gegner werde sich hierauf einstellen) hat und sich zu letzterem entschließt (worauf es zur Kollision kommt) trifft kein Mitverschulden und keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nach § 9 Abs 2 EKHG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0026875Dokumentnummer
JJR_19661117_OGH0002_0020OB00298_6600000_001