Norm
ZPO §527 Abs2 B3bRechtssatz
Eine ohne Rechtskraftvorbehalt ergangener Aufhebungsbeschluß, mit dem über die Frage der Zulässigkeit von Einwendungen auf Grund einer undatierten Vollmacht im Sinne einer Abänderung des Beschlusses des Erstgerichtes entschieden worden ist, ist anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0044173Dokumentnummer
JJR_19661124_OGH0002_0010OB00286_6600000_002