Norm
StVO 1960 §19 Abs6 BVIeRechtssatz
Eine in einem sieben Meter breiten Trichter in eine Bezirksstraße einmündende Gemeindestraße, die zu einem in Form einer Siedlung errichteten neuen Ortsteil führt, ist nicht als eine Straße geringerer Verkehrsbedeutung im Sinne der im § 19 Abs 6 genannten Verkehrsflächen anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0074577Dokumentnummer
JJR_19661215_OGH0002_0020OB00335_6600000_001