Norm
UWG §14 A2Rechtssatz
Ausschluß der Wiederholungsgefahr, wenn der Dienstnehmer, der gegen das Gesetz verstoßen hat, aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden ist und seither in einer ganz anderen Branche arbeitet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0079761Dokumentnummer
JJR_19661220_OGH0002_0040OB00341_6600000_001