Norm
ZPO §515Rechtssatz
Wird eine Entscheidung, gegen die ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist, mit einer anderen Entscheidung in einem Beschluss vereinigt, so kann der Rekurs gegen die erstbezeichnete mit dem gegen die letztbezeichnete Entscheidung zulässigerweise eingebrachten Rechtsmittel verbunden werden (ZBl 1928/105).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0043719Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2010