Norm
LMG 1951 §30Rechtssatz
§ 30 LMG will die Auswahl der Sachverständigen in Lebensmittelstrafsachen nicht einschränken. Anfragen an sich sind kein Sachverständigenbeweis, auch wenn sie eine Auskunft über einen Erfahrungssatz herbeiführen sollen (Anfrage an Kammer).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0066698Dokumentnummer
JJR_19661229_OGH0002_0090OS00092_6600000_001