Norm
ABGB §1309Rechtssatz
Es begründet eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn eine Mutter ihrem neunjährigen Sohn das Mitnehmen von Pfeil und Bogen (des abwesenden älteren Bruders) auf einen Kinderspielplatz gestattet, ohne ihn zu begleiten und dort zu beaufsichtigen, ohne ihm das Schießen auf menschliche Ziele ausdrücklich zu untersagen und ohne sich zu überzeugen, welche Pfeile er verwendet (siebenjähriger Spielgefährte schießt anderem ein Auge aus).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0027448Dokumentnummer
JJR_19670111_OGH0002_0060OB00364_6600000_001