Norm
ZPO §516Rechtssatz
Wenn ein Rekurs gegen einen vom Vorsitzenden gefaßten Beschluß keinen Antrag auf Abänderung durch den Senat im Sinne des § 516 ZPO enthält und deshalb zurückgewiesen wird, ist die Partei nicht gehindert, den mit der Vorstellung kombinierten Rekurs innerhalb der Rechtsmittelfrist zu erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0043743Dokumentnummer
JJR_19670119_OGH0002_0040OB00302_6700000_001