Norm
ABGB §932 Abs1 IRechtssatz
Der Schadenersatzanspruch des Bestellers setzt ein schuldhaftes Verhalten des Unternehmers und einen Schaden voraus, der über den Nachteil hinausgeht, den der Besteller durch die mangelhafte Ausführung des Werkes an sich erlitten hat. Ein Anspruch auf Neuherstellung des mangelhaften und nicht verbesserungsfähigen Werkes steht dem Besteller nach § 1167 ABGB nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0018592Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.12.2016