RS OGH 1967/1/25 7Ob7/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1967
beobachten
merken

Norm

EheG §55 e2

Rechtssatz

Der Beklagte ist eine psychisch alterierte Persönlichkeit ohne derzeitge Zeichen einer echten Geisteserkrankung oder einer Psychopathie. Die durch die depressive Einstellung des Beklagten bedingte Lebenskrise wurde durch den Versuch einer Intimpartnerschaft (Verehelichung) akut aktiviert. Der Beklagte ist auf Grund seiner Veranlagung unfähig, sich auf einen Intimpartner im Rahmen einer Ehe einzustellen. Unter diesen Umständen ist die Aufrechterhaltung der Ehe sittlich nicht gerechtfertigt, weil bei der Veranlagung des Beklagten die Aufrechterhaltung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Gemeinschaft zwischen den Parteien nicht möglich ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 7/67
    Entscheidungstext OGH 25.01.1967 7 Ob 7/67
    Veröff: EFSlg 8604

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0057277

Dokumentnummer

JJR_19670125_OGH0002_0070OB00007_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten