RS OGH 1967/1/25 3Ob5/67, 1Ob16/91, 3Ob32/02f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1967
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Norm

EO §200 Z1
EO §202 Abs1

Rechtssatz

Nach Abberaumung des Versteigerungstermins sind auch solche Übernahmsanträge zu berücksichtigen, die später als acht Tage nach dem für die Versteigerung in Aussicht genommenen Termin eingebracht worden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0002965

Dokumentnummer

JJR_19670125_OGH0002_0030OB00005_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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