Norm
EO §200 Z1Rechtssatz
Nach Abberaumung des Versteigerungstermins sind auch solche Übernahmsanträge zu berücksichtigen, die später als acht Tage nach dem für die Versteigerung in Aussicht genommenen Termin eingebracht worden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0002965Dokumentnummer
JJR_19670125_OGH0002_0030OB00005_6700000_001