RS OGH 1967/1/31 8Ob8/67, 5Ob76/88, 5Ob179/21s

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Veröffentlicht am 31.01.1967
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Norm

ABGB §509
ABGB §833 D1
AußStrG §1 B1
JN §1 DVe1

Rechtssatz

Die Regelung des Benützungsrechtes zwischen dem Eigentümer eines nichtbelasteten Anteiles einer Liegenschaft und dem Fruchtnießer an einem anderen Liegenschaftsanteil hat im Außerstreitverfahren zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0005939

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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