Norm
ABGB §163 ERechtssatz
Gegenüber einer Vaterschaftswiederaufnahmsklage, die sich auf ein erbbiologisch - anthropologisches Gutachten stützt, begründet eine andere solche Klage, die vor zwei Jahren ruhen gelassen wurde, keine Streitanhängigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0048449Dokumentnummer
JJR_19670201_OGH0002_0070OB00005_6700000_001